Was ist der AVGS?
AVGS steht für Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter stellen ihn aus, damit du schneller wieder in Arbeit oder in die Selbstständigkeit kommst. Geregelt ist das in § 45 SGB III.
Mit dem Gutschein kannst du zum Beispiel ein Coaching machen, etwa für deine Gründung oder für deine Bewerbungen. Die Kosten übernimmt das Amt. Du zahlst keinen Eigenanteil und musst auch später nichts zurückzahlen.
Wer kann ihn bekommen?
- Wenn du Arbeitslosengeld bekommst (ALG I), ist die Agentur für Arbeit für dich zuständig.
- Wenn du Bürgergeld bekommst, ist das Jobcenter zuständig.
- Wenn du deinen Job bald verlierst und dich arbeitssuchend gemeldet hast, ist ein Gutschein oft schon vorher möglich.
Ganz ehrlich: Einen Rechtsanspruch auf ein gefördertes Coaching gibt es in der Regel nicht. Ob du den Gutschein bekommst, entscheidet deine Vermittlungsfachkraft. Darum lohnt es sich, gut vorbereitet ins Gespräch zu gehen.
So beantragst du den AVGS in 5 Schritten
- Melde dich arbeitssuchend oder arbeitslos. Das geht online oder direkt bei der Agentur für Arbeit. Ohne Meldung gibt es keinen Gutschein.
- Überleg dir, was du willst. Gründen oder ein neuer Job? Schreib dir in zwei, drei Sätzen auf, warum dir ein Coaching dabei hilft.
- Hol dir ein Angebot. Viele Vermittlungsfachkräfte möchten sehen, welches Coaching du konkret machen willst. Das Angebot bekommst du von uns.
- Sprich es im Termin an. Frag direkt nach einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für ein Einzelcoaching.
- Warte die Bewilligung ab. Starte erst, wenn du den Gutschein schriftlich hast. Sonst kann es passieren, dass die Kosten nicht übernommen werden.
Was dir im Gespräch mit dem Amt hilft
Deine Vermittlungsfachkraft ist nicht dein Gegner. Sie braucht nur klare Infos von dir. Diese Sätze helfen:
- „Ich möchte mich hauptberuflich selbstständig machen und brauche Unterstützung bei Businessplan und Finanzplan.“
- „Ich bewerbe mich seit Wochen ohne Erfolg und möchte meine Unterlagen und meine Strategie mit einem Coach überarbeiten.“
- „Ich habe hier ein Angebot von einem AZAV-zertifizierten Träger. Können Sie mir dafür einen AVGS ausstellen?“
Abgelehnt: Was jetzt?
Eine Ablehnung ist ärgerlich, aber nicht das Ende. Frag nach dem Grund und lass ihn dir am besten schriftlich geben. Oft fehlen nur Infos, zum Beispiel warum genau dieses Coaching für dich sinnvoll ist.
Gegen einen schriftlichen Bescheid kannst du in der Regel innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wenn du unsicher bist, schreib uns. Wir schauen uns deine Situation an und sagen dir ehrlich, ob es Sinn macht, es noch einmal zu versuchen.
Quellen: Bundesagentur für Arbeit: AVGS · Gründerplattform: AVGS-Gründungscoaching. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheidet immer deine Agentur für Arbeit oder dein Jobcenter.
