Ratgeber: AVGS, Gründungszuschuss und Karrierecoaching
Hier findest du ehrliche Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden. Ohne Amtsdeutsch und so, dass du danach weißt, was du als Nächstes tun kannst.
Fragen zu AVGS, Kosten und Ablauf
Kostet mich das wirklich nichts?
Wenn du einen AVGS bekommst, übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Kosten vollständig. Es gibt keinen Eigenanteil und nichts zurückzuzahlen. Auch das Erstgespräch mit uns ist kostenlos und unverbindlich.
Muss ich den Gutschein schon haben?
Nein. Melde dich gern vorher. Wir klären gemeinsam, ob eine Förderung infrage kommt, und erklären dir, wie du den Gutschein beantragst.
Bekomme ich den Gründungszuschuss automatisch?
Nein, der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Voraussetzungen sind unter anderem Anspruch auf Arbeitslosengeld I mit mindestens 150 Tagen Restanspruch, eine hauptberufliche Selbstständigkeit und eine fachkundige Stellungnahme. Im Coaching erarbeitest du die Unterlagen, die dafür nötig sind.
Ist IGK ein Bildungsträger?
IGK – Institut für Gründung und Karriere besteht aus seiner Gründerin Alina Opherden und ihrem Team. Die Abrechnung über den AVGS läuft über AZAV-zertifizierte Bildungsträger, mit denen wir zusammenarbeiten. Das Coaching selbst machst du mit uns.
